Rund 2,4 Milliarden Euro verlangen ehemalige Investoren der insolventen Signa-Gruppe von
deren Gründer René Benko zurück. Der hat nach Meinung der österreichischen Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht nur ein gigantisches „Geldkarussell“ betrieben, mit dem er
umworbenen Kapitalgebern vorgaukelte, selbst mit hohen Summen in die jeweiligen
Immobilienprojekte eingestiegen zu sein – während er in Wirklichkeit nur die Gelder anderer
Investoren trickreich umleitete. Überdies soll der Kurzzeit-Tycoon illegal Vermögen für sich und
seine Familie abgezweigt haben. Die schwelgt nämlich nach wie vor offen im Luxus, während
Benko im letzten Jahr ein Monatseinkommen von 3.700 Euro zu Protokoll gegeben hat.
Nun wurde der ehemalige „Wunderwuzzi“ in seiner schlossartigen Innsbrucker Villa wegen
Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.
Verfahren gegen ihn laufen auch in Deutschland und Italien. Die Vorwürfe reichen von
betrügerischem Bankrott über Betrug bis hin zu Untreue. Hoffnung gibt es immerhin für
Hamburg, wo das abgebrochene Signa-Projekt „Elbtower“ seit gut einem Jahr als 100-MeterRohbau die HafenCity überschattet: Die Verhandlungen mit einem neuen Investor scheinen kurz
vor dem Abschluss zu stehen.
Gute Nachrichten für Kunden mit klassischen Lebens- und Rentenpolicen: Gemäß vorläufigen
Auswertungen des Fachmagazins procontra hat rund jeder zweite deutsche Lebensversicherer
seine Überschussbeteiligung für 2025 erhöht. Nur ein Anbieter wird seine laufende Verzinsung
(um einen halben Prozentpunkt) absenken. In der Spitze erhalten die Kunden nun 3,35 Prozent
Zinsen, am unteren Ende sind es 1,75 Prozent. Grundlage der Analyse sind die
Überschussdeklarationen von 42 Versicherern, darunter die meisten Branchenschwergewichte.
Die jeweils geltende laufende Verzinsung kann der Standmitteilung entnommen werden, die
Lebensversicherungskunden jährlich erhalten. Das Plus wird dem Vertragsguthaben
unwiderruflich gutgeschrieben und trägt fortan zum Zinseszinseffekt bei. Am Ende der
Vertragslaufzeit kommt noch eine Schlussüberschussbeteiligung hinzu. Die Höhe der
Überschüsse hängt im Wesentlichen vom Erfolg des Versicherers am Kapitalmarkt und vom
allgemeinen Zinsniveau ab, aber auch bei Kosteneinsparungen oder Risikoüberschüssen können
die Versicherten profitieren.
Seit Anfang Dezember gilt die neue Gefahrstoffverordnung, die den Arbeits- und
Gesundheitsschutz unter anderem bei der Sanierung älterer Gebäude nach Brand-, Wasser- oder
Schimmelschäden erhöhen soll. Im Fokus steht das krebserregende Asbest, das sich in vielen bis
1993 errichteten Häusern – die etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands ausmachen
– findet. Vor Sanierungsmaßnahmen muss nun eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen
werden; bestehen Zweifel, ob Asbest verbaut wurde, ist der übliche aufwendige Risikoschutz zu
betreiben.
Was bedeutet das für Hausbesitzer, Immobilienverwalter, Sachverständige, Handwerker etc.? Dies
beantwortet ein neuer Praxisleitfaden zum „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“, der
sich noch in der Konsultationsphase befindet, jedoch schon unter
https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3155-entwurf abgerufen werden kann. Federführend
ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über seine
Tochtergesellschaft VdS. Die Versicherer rechnen durch den fälligen Zusatzaufwand mit
Mehrkosten in der Gebäudeversicherung von über 190 Millionen Euro pro Jahr.
Wer einen Kredit, etwa für eine Immobilienfinanzierung, erhalten will, muss eine gute Bonität
vorweisen können. Das Urteil der Auskunftei Schufa spielt dabei eine wesentliche Rolle. Banken
holen es standardmäßig ebenso ein wie Mobilfunkanbieter oder Energieversorger vor einem
Vertragsschluss. Wie der Schufa-Score für eine Person genau zustande kommt, ist
Betriebsgeheimnis. Klar ist aber: Negativeinträge wegen nicht bezahlter Rechnungen führen zu
Abzügen.
Seit Jahresanfang überschattet ein solcher Fehltritt die Kreditwürdigkeit nicht mehr so lange
wie zuvor. Statt 36 Monaten wird ein einmaliger Zahlungsverzug nur noch 18 Monate lange
gespeichert, solange der geschuldete Betrag innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung, die
der Schufa bekannt ist, beglichen wird. Zudem dürfen in den 18 Monaten keine weiteren
Negativmeldungen eingehen. „Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide
Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung
nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch
Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen“, kommentiert die SchufaVorstandvorsitzende Tanja Birkholz.
142 Anfragen und Beschwerden trugen Fondsanleger in den ersten drei Quartalen dieses Jahres
bei der Ombudsstelle des Fondsverbands BVI vor, ein Anstieg von 37 Prozent gegenüber dem
Vorjahreszeitraum. Rund die Hälfte betraf offene Immobilienfonds, die in den letzten Jahren
vermehrt unter Druck geraten sind. Den zweitgrößten thematischen Block machten mit etwa
einem Viertel die Kostenklauseln von Riester-Verträgen aus. Hier dürfte der Klärungsbedarf im
Wesentlichen auf ein verbraucherfreundliches BGH-Urteil von Ende 2023 zurückgehen.
Die Ombudsstelle schlichtet seit 2011 bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern
und BVI-Mitgliedsunternehmen, im Fokus stehen geschlossene und offene Fonds,
Altersvorsorgeverträge auf Fondsbasis und das Depotgeschäft. Bis zu einem Streitwert von
10.000 Euro kann der Fondsombudsmann, der vom Bundesamt für Justiz als private
Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt wird, bindende Schiedssprüche festsetzen. Der BVI
bildet nach eigenen Angaben gemessen am verwalteten Vermögen mehr als 95 Prozent des
deutschen Fondsmarktes ab.
Wer die Massenmedien verfolgt, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass Elektroautos leichter
und häufiger Feuer fangen als Benzin- oder Dieselfahrzeuge. Das liegt jedoch einfach an der
häufigeren Berichterstattung über solche Ereignisse. Tatsächlich geben die Schadensstatistiken
der Versicherer keine höhere Brandgefahr von E-Autos her.
2023 verzeichneten die Kaskoversicherer 14.200 Autobrände, die einen Gesamtschaden von rund
100 Millionen Euro verursachten, also etwa 7.100 Euro pro Fall. Der Anteil der Elektrofahrzeuge
daran ist ungefähr so hoch wie ihr Anteil an allen versicherten Fahrzeugen.
Dass E-Auto-Brände in den Medien dennoch überrepräsentiert sind, dürfte in erster Linie auf das
besondere Brandgeschehen zurückzuführen sein, das bei einer Beteiligung der Antriebsbatterie
auftritt. Bei einem sogenannten Thermal Runaway können sich Zellen überhitzen und schließlich
in Flammen aufgehen, die dann schwierig zu löschen sind und enorme Rauchmengen
hervorbringen. Mitunter müssen die Fahrzeuge in Löschwasser getaucht werden, um die Batterie
abzukühlen.
Der Bankenverband ließ durch das Meinungsforschungsunternehmen Kantar ermitteln, wie es
um die Finanzbildung der 14- bis 24-Jährigen in Deutschland bestellt ist. Das Ergebnis bestätigt
erneut die seit einigen Jahren anschwellenden Rufe nach einer Verankerung dieses
Wissensgebiets im Schulunterricht.
So konnten 27 Prozent der rund 700 Befragten mit dem Begriff „Aktie“ nichts anfangen, von den
Mädchen und jungen Frauen sogar 40 Prozent. 26 Prozent aller Umfrageteilnehmer hatten keine
Vorstellung, was sich hinter dem Begriff „Inflation“ verbirgt. Kleiner Lichtblick: Bei der 2021
durchgeführten Vorgängerstudie betrug dieser Wert noch 44 Prozent, hier hat das Wissen also
zugenommen – sicherlich wegen der medialen Aufmerksamkeit, die das Thema in den letzten
Jahren erfahren hat. 18 Prozent der Umfrageteilnehmer, gegenüber 14 Prozent 2021, konnten in
diesem Jahr die aktuelle Inflationsrate grob einschätzen. Summa summarum überrascht es nicht,
dass jeweils 40 Prozent meinen, in der Schule wenig oder so gut wie nichts über Finanzen und
Wirtschaft zu lernen.
Rund 95 Millionen Euro mussten die Versicherer hierzulande 2023 für Schäden infolge von
Geldautomatensprengungen aufwenden. Lediglich 20 Millionen davon entfallen auf den Ersatz
des gestohlenen Bargeldes, den Löwenanteil machen Gebäude-, Technik- und weitere
Kollateralschäden der Explosionen aus. 461 Mal schlugen die meist professionell organisierten
Täter zu, an das Geld gelangten sie in 276 Fällen.
Die Zahlen liegen zwar unterhalb derer aus dem Vorjahr (496 Fälle mit 110 Millionen Euro
Gesamtschaden), als erstmals systematisch eine Gesamtauswertung vorgenommen wurde.
Dennoch sind sie nach einhelliger Meinung aller beteiligten Stellen zu hoch, weshalb die
Versicherer „Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten“ zum kostenlosen Download anbieten.
Die Präventionshilfe gehört zu den Maßnahmen, die der „Runde Tisch Geldautomatensprengung“
ins Leben gerufen hat. Dieser von Bundesinnenministerin Nancy Faeser 2022 begründeten
Initiative gehören neben der Versicherungswirtschaft die Polizei und die Kreditwirtschaft an.
Der kommende US-Präsident Donald Trump hat sich als Freund und Förderer von
Kryptowährungen positioniert. Im Wahlkampf versprach er, den kryptokritischen Chef der USBörsenaufsicht sofort nach Amtsantritt zu feuern (der allerdings nach der Wahl seinen
freiwilligen Rückzug angekündigt hat) und den Handel zu liberalisieren. In der Folge hat Trumps
Sieg ein wahres Feuerwerk an den Kryptobörsen ausgelöst. Der Wert des Bitcoins kratzte Ende
November an der 100.000-Dollar-Marke, nachdem er vor Jahresfrist noch unter 40.000 Dollar
gelegen hatte. Auch andere Kryptowährungen wie Ethereum, Tether oder Solana erfreuten ihre
Investoren mit einer Kursrallye.
Analysten halten einen weiteren Anstieg für möglich, insbesondere wenn Trumps Andeutung
Realität wird, dass die USA eine nationale Kryptoreserve anlegen. Nach wie vor hat ein
Kryptoinvestment allerdings spekulativen Charakter, herbe Verluste sind nicht auszuschließen.
Die Europäische Union möchte 2025 mit der „Markets in Crypto Assets“-Verordnung mehr
Transparenz und Rechtssicherheit in den Markt bringen.
Offene Immobilienfonds (OIF) werden gemeinhin einer der beiden niedrigsten von sieben
Risikoklassen zugeordnet und kommen damit auch für sicherheitsorientierte Anleger infrage.
Diese verzichten im Gegenzug auf Rendite, wie die schwachen Performancezahlen der jüngeren
Vergangenheit zeigen. Dass das Sicherheitsversprechen indes nicht immer eingelöst wird, belegt
die kürzlich erfolgte Abwertung des OIF „UniImmo: Wohnen ZBI“ um circa 800 Millionen Euro
innerhalb eines Tages.
Anleger sollten vor einer Zeichnung mithin genau ins jeweilige Fondsportfolio schauen, rät Prof.
Dr. Steffen Sebastian von der IRE|BS International Real Estate Business School im Interview mit
dem Fachmagazin procontra. Zudem sei es nicht ratsam, sich auf die Diversifikation innerhalb
eines OIF zu verlassen. „Generell gilt auch für die Risikoklasse 1: Anleger sollten sich nicht auf
ein einzelnes Asset beschränken, sondern ihre Geldanlage diversifizieren. Entsprechend sollte
nur ein Teil des Vermögens in offene Immobilienfonds investiert werden, und dann sollte man
diesen Teil auch noch auf mehrere Fonds aufteilen“, empfiehlt Prof. Sebastian.